Beispielsweise erlaubten die Bauverwaltungen in Sachsen-Anhalt durchaus das Einreichen digitaler Pläne, jedoch müssten nach wie vor diese auch in Papierform vorgelegt werden. Diese und etliche andere Details des „Vorschriftenwesens“ wirkten zwar wie eine Schutzfunktion gegenüber potentiellen ausländischen Wettbewerbern. Jedoch hindern diese teils großen, teils kleinen Hürden auch die Entwicklung von modernen Methoden und Werkzeugen und bremsen eher das Herausbilden von effizienteren Prozessen im Bauwesen. Noch würde dem Plan aus Papier eine große Vorrangstellung eingeräumt, jedoch seien diese in Zeiten, in denen man im Modellraum plant und denken sollte schlicht hinderlich. Bruno Timme (Ingenieurbüro Bruno Timme) zeigte beim BIM-Frühstück, welche Potentiale heute bereits in modernen digitalen Tools stecken, um direkt aus der Vermessungssoftware hinaus entsprechende Datensätze für die Maschinensteuerung von Baumaschinen zu generieren. So zeigte er, wie aus einem 2D-Plan mit teilweise fehlerhaften Linienverläufen und sich überlappenden Schraffierungen ein 3D-Fadenmodell entwickelt werden kann, das dann als digitales Geländemodell für die Maschinensteuerung dient.
Beim BIM-Frühstück in Magdeburg Anfang Dezember 2018, zu dem das BIM-Cluster Sachsen-Anhalt und das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Planen und Bauen gemeinsam eingeladen haben, erörterten die Teilnehmer auch, welche juristischen Hemnisse und Grauzonen das Arbeiten mit digitalen Methoden und Techniken erschweren. So Verhindere beispielsweise die HOAI und andere Vorschriften im Bauwesen zwar nicht explizit das digitale Planen und Bauen. Jedoch würden diese auch durch sie nicht gefördert werden. Am Ende zähle eben doch der Papierplan im Aktenordner. Auch die Tatsache, dass häufig noch Vertragslösungen vereinbart werden, wonach die Anzahl der Arbeitsstunden vergütet wird, hindere die Nutzung von effizienteren und zeitsparenderen Techniken, wie beispielsweise der Automatisierung. Denn ein solcher (teurerer) Einsatz von intelligenter Technik spare am Ende Zeit, werde aber bei solchen Vertragsmodellen nicht vergütet.
07.11.2018