Planungssicherstellungsgesetz: Weiterhin digitale Beteiligungsverfahren am Bau


Öffentliche Beteiligungsverfahren können auch weiterhin digital durchgeführt werden. Am 20. Januar 2021 beschloss das Bundeskabinett hierzu die Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetz bis Ende 2022. So soll das Gesetz auch in den nächsten zwei Jahren Planungssicherheit für aufwendige Bauvorhaben bieten.

Wie wir in einem früheren Beitrag bereits berichteten, trat das Planungssicherstellungsgesetz im Mai 2020 in Kraft. Das Gesetz war ursprünglich bis März 2021 angesetzt und wurde nun vergangene Woche auf Vorschlag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vom Bundeskabinett bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Hintergrund zur Entstehung des Planungssicherstellungsgesetz sind die pandemie-bedingten Infektionsschutzmaßnahmen, die eine physische Präsenz bei vielen Planungs- und Genehmigungsvorhaben nicht möglich machten. So kann mit dem Planungssicherstellungsgesetz nun vorübergehend auch auf digitale Beteiligungsverfahren (z.B. Online-Konsultationen, digitale Auslegung von Dokumenten) ausgewichen werden.  

So erläutert auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze in einer öffentlichen Pressemitteilung: "Digitale Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung sorgen derzeit dafür, dass wichtige private und öffentliche Investitionen trotz der Pandemie nicht ins Stocken geraten, zum Beispiel beim Wohnungsbau und Klimaschutz sowie der Energie- und Verkehrswende. Die aktuellen Regeln geben allen Beteiligten viel Freiraum für digitale, analoge und hybride Verfahrenslösungen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass sich diese Flexibilität als Instrument zur Krisenbewältigung bewährt hat."

 

 


28.01.2021

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