Wie fügt sich das Building Information Modeling in das Leistungsbild der Architektinnen und Architekten ein? Welche Auswirkungen hat BIM auf die Gestaltung von Architektenverträgen und auf die Honorarberechnung? Der BIM-Leitfaden ergänzt frühere Publikationen der beteiligten Kammern und stellt in übersichtlicher Form das Leistungsbild Objektplanung dar.
„Eine Kernfrage, die in der Praxis immer wieder gestellt wird, lautet: Welche spezifisch bei BIM anfallenden Leistungen sind von Architekten zu erbringen, welche sind Aufgabe der Auftraggeber?“, erläuterte Martin Müller, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer, den Hintergrund der 90-seitigen Informationsschrift.
Der 90-seitige BIM-Leitfaden gibt detaillierte Anwendungshinweise. Die vorgeschlagenen Besonderen Leistungen nach HOAI werden Punkt für Punkt erläutert. Im Anhang werden auch die Themen Urheberrecht, Datenschutz und Berufshaftpflichtversicherung für BIM-Leistungen dargestellt.
25.10.2019