Das Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat sowie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur übernehmen Mehrkosten, die Bauunternehmern auf Baustellen des Bundes durch die im Zuge der Corona-Pandemie erforderlichen Hygienemaßnahmen entstehen. Das erklärten die Ministerien in zwei gleichlautenden Erlassen.
Bauunternehmer können gegen Nachweis ihrer Aufwendungen die Kosten für zusätzliche Wasch-, Dusch- und Wohncontainer, Desinfektionsmittel, Schutzanzüge sowie die für den vorschriftsmäßigen Transport ihrer Arbeit zusätzlich benötigten Fahrzeuge abrechnen. Die Erlasse gelten für bestehende Verträge ebenso wie für laufende Ausschreibungen und künftige Projekte im Hoch-, Fernstraßen- und Wasserstraßenbau des Bundes.
„Wir sind der Bundesregierung für diese pragmatische und unbürokratische Lösung der Mehrkostenthematik sehr dankbar“, freut sich der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dieter Babiel. Lob kommt auch vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). „Insbesondere die Anerkennung von Mehrkosten in Bestandsverträgen ist ein wichtiges Signal“, ergänzt ZDB- Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.