In seinem 2015 veröffentlichten Stufenplan „Digitales Planen und Bauen” definiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Weg hin zu einer schrittweisen Einführung von BIM im Zuständigkeitsbereich des BMVI mit dem Ziel, bis 2020 bei allen neu zu planenden Projekten BIM-Niveau I anzuwenden.
Im Oktober 2016 wurde die Arbeitsgemeinschaft BIM4INFRA2020 vom BMVI beauftragt, über einen Zeitraum von zwei Jahren wichtige Voraussetzungen für die Umsetzung des BIM-Stufenplans zu schaffen. Hierzu zählen u. a. die Bereitstellung entsprechender Leitfäden und Muster für die Vergabe und Abwicklung von BIM-Leistungen, insbesondere BIM-Anwendungsfälle.
Das hier vorliegende Dokument "Leitfaden und Muster für Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA)" beschreibt Aufbau und Vorgehensweise, um eine projektspezifische AIA für öffentliche Auftraggeber im Verantwortungsbereich des BMVI aufzustellen. Für ausgewählte Projektphasen zeigt der Leitfaden Praxisbeispiele.
Teil 2 "Leitfaden und Muster für Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA)
Kapitel 1 beschreibt – neben den Grundlagen der AIA – sowohl die Randbedingungen für die Nutzung des Leitfadens als auch die Herausforderungen, die beim Formulieren der AIA für BIM-Leistungen auftreten können. Der Unterschied zwischen AIA und BAP wird verdeutlicht.
In Kapitel 2 werden die einzelnen Bestandteile (Abschnitte) einer Muster-AIA zunächst allgemein beschrieben. Hier geht es um u.a. BIM-Anwendungsfälle, Liefergegenstände, Organisation und Rollen, strategische Zusammenarbeit, Qualitätsmanagement, Modellstrukturen und Technologien.
Kapitel 3 zeigt schließlich auf Basis der Muster-AIA aus Kapital 2 auszugsweise ein beispielhaftes AIA-Dokument für die Planung eines Ersatzneubaus einer Autobahnbrücke.
25.11.2019