Im folgenden werden die BIM-Anwendungsfälle "Bestandserfassung" (AWF 1), "Planungsvariantenuntersuchung" (AWF 2), "Visualisierungen" (AWF 3) und "Bemessung und Nachweisführung" (AWF 4) näher betrachtet.
BIM-Anwendungsfall 1: Bestandserfassung
Erfassung der wesentlichen Aspekte des Bestandes durch ein geeignetes Aufmaß und Überführung in ein Bestandsmodell. Die Eingangsdaten dafür können Daten aus bereits vorhandenen Plänen, Geoinformationssystemen, geodätischen Erfassungen wie Tachymetrie, Laserscanning, Photogrammmetrie oder eine Kombination daraus umfassen.
Dieser Anwendungsfall liefert digitale Planungsgrundlagen und ist somit eine wichtige Voraussetzung für die Durchführbarkeit und Qualität der nachfolgenden Anwendungsfälle.
Als größter Nutzen der Anwendung der BIM-Methode bei der Bestandserfassung wird die Reduzierung von Risiken, die Unterstützung von Entscheidungsprozessen, die Wiederverwendung und/oder Fortschreibung von Daten und die Kostensetzung gesehen.
Wahrscheinlich wird dieser Anwendungsfall zumeist in den Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI angewendet.
BIM-Anwendungsfall 2: Planungsvariantenuntersuchung
Erstellung von Planungsvarianten als BIM-Modell zur Vereinfachung der Analyse und Bewertung hinsichtlich Kosten, Terminen, baulich-konstruktiver Gestaltung bzw. Qualitäten.
Als größter Nutzen der Anwendung der BIM-Methode bei der Planungsvariantenuntersuchung wird die Transparenz und die Schnelligkeit, die Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen und der Qualitätsvorteil gesehen.
Wahrscheinlich wird dieser Anwendungsfall zumeist in der Leistungsphase 2 gemäß HOAI angewendet.
BIM-Anwendungsfall 3: Visualisierungen
Bedarfsgerechte Visualisierung auf Grundlage der BIM-Modelle als Basis für Projektbesprechungen im Zuge der Planung und Ausführung sowie für die Öffentlichkeitsarbeit.
Als größter Nutzen der Anwendung der BIM-Methode bei Visualisierungen wird die Verständlichkeit der Darstellung komplexer Zusammenhänge, die verbesserte Unterstützung der Entscheidungsfindung und die Erhöhung der öffentlichen Akzeptanz des Bauvorhabens gesehen.
Wahrscheinlich wird dieser Anwendungsfall zumeist in den Leistungsphasen 2, 3, 4, 5 und 8 gemäß HOAI angewendet.
BIM-Anwendungsfall 4: Bemessung und Nachweisführung
Nutzung des Modells für Bemessung und Nachweisführung (insb. Baustatik), einschließlich etwaiger Simulationen wie Überflutung, Lärm- und Schadstoffausbreitung etc.
Als größter Nutzen der Anwendung der BIM-Methode bei der Bemessung und der Nachweisführung wird die erhöhte Konsistenz und Qualität der Planungsunterlagen, der verminderter Aufwand für die Eingabe geometrischer Randbedingungen und die bessere Nachvollziehbarkeit für Ersteller und Prüfer gesehen.
Wahrscheinlich wird dieser Anwendungsfall zumeist in den Leistungsphasen 3, 4 und 5 gemäß HOAI angewendet.
Während der Teil 6 der BIM4INFRA2020 Handreichungen und Leitfäden die BIM-Anwendungsfälle steckbriefartig darstellt, werden im BIM4INFRA2020 Bericht “Umsetzung des Stufenplans ‘Digitales Planen und Bauen’” die Themen in einer deutlich detaillierteren Ausprägung beschrieben. Dieser enthält außerdem eine ausführliche Erläuterung zur Herangehensweise bei der Herleitung der empfohlenen Anwendungsfälle.
07.10.2019