In seinem 2015 veröffentlichten Stufenplan „Digitales Planen und Bauen” definiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Weg hin zu einer schrittweisen Einführung von BIM im Zuständigkeitsbereich des BMVI mit dem Ziel, bis 2020 bei allen neu zu planenden Projekten BIM-Niveau I anzuwenden.
Im Oktober 2016 wurde die Arbeitsgemeinschaft BIM4INFRA2020 vom BMVI beauftragt, über einen Zeitraum von zwei Jahren wichtige Voraussetzungen für die Umsetzung des BIM-Stufenplans zu schaffen. Hierzu zählen u. a. die Bereitstellung entsprechender Leitfäden und Muster für die Vergabe und Abwicklung von BIM-Leistungen, insbesondere BIM-Anwendungsfälle.
In dieser Handreichung werden zunächst Grundlagen vorgestellt. Darauf bauen die Empfehlungen in den Teilen 2 bis 10 auf.
Teil 1 "Grundlagen und BIM-Gesamtprozess"
Zu diesen Grundlagen, die BIM4INFRA2020 seinen Empfehlungen in den Teilen 2 bis 10 zugrunde legt, zählen die beabsichtigte Zielrichtung der Handreichungen, das Verständnis von Inhalt und Funktion der Begriffe Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und BIM-Abwicklungsplan (BAP) sowie Hinweise zu der Ausschreibung von BIM-Leistungen. Ferner wird beispielhaft ein BIM-Gesamtprozess vorgestellt und es werden die dafür wesentlichen Rollen definiert.
Dateien
- BIM4INFRA2020_AP4_Teil1.pdf
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