Für einen Projektentwickler ist es von entscheidender Wichtigkeit, zunächst selbst über das BIM Modell zu verfügen. Nur wenn er selbst über das BIM-Modell verfügt, kann er dieses übertragen. Die zugehörigen Verträge sollten so gestaltet werden, dass nicht nur das BIM-Modell, soweit es bei Veräußerung des Projekts gediehen ist, übertragen werden kann, sondern auch die zugehörigen Verträge übertragen werden können. Rechte etc. können grundsätzlich ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei übertragen werden. Zur Übertragung eines Dienstleistungs- oder Werkvertrags als solchem bedarf es aber der Zustimmung der anderen Vertragspartei. Die Verträge sind daher so zu gestalten, dass dem Projektentwickler die Übertragung der zugehörigen Vertragsverhältnisse ermöglicht wird. Dadurch gewinnt die BIM-Methode einen Mehrwert, der sich über die gesamte Lebensdauer des Objektes auswirkt. Für den Objekterwerber bringt dies den Vorteil, dass er das BIM-Team des Projektentwicklers übernehmen kann und auf die gepflegte Struktur aufbauen kann. Es hilft ihm bei der Abschätzung, inwieweit die Geltendmachung von Mängelhaftungsansprüchen sinnvoll ist. Auch kann es ihm bei der Gestaltung und Durchführung von Mietverträgen helfen. Nicht zuletzt ist auch der Faktor ökologische Nachhaltigkeit relevant: Die Pflege des BIM-Modells kann dem jeweiligen Eigentümer bei der Einhaltung ökologischer Standards helfen.
Mehr zum Fachsymposium “Digitalisierung und Projektentwicklung” am 25. September 2019 an der Universität Mannheim:
03.09.2019