Zur Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen sind Arbeitsschutzvorschriften für das Planen, Bauen und Ausstatten von Arbeitsstätten von besonderer Bedeutung. Allerdings kommt es in der Praxis immer wieder zu Fehlern und Missverständnissen. Eine Machbarkeitsstudie zeigt, dass Planungshilfen auf Basis von BIM diese Probleme reduzieren und Fachkräfte bei der Umsetzung unterstützen können. Zum einen wird die Zusammenarbeit mit BIM und IFC vereinfacht und die Kooperation der Planer und Behörden beschleunigt. Zum anderen legt die Modellierung entsprechender Gebäudemodelle auf Basis spezifischer Arbeitsschutzvorschriften den Grundstein für automatisierte Prüfungen.
Diesem Vorhaben widmet sich das Forschungsprojekt Arbeitsschutzwissen für die Arbeitsstättenplanung, welches der Lehrstuhl für Informatik im Bauwesen der Ruhruniversität Bochum gemeinsam mit |DA| Drahtler Architekten sowie Kapellmann und Partner Rechtsanwälte durchführt. Hierfür müssen Prozessschritte in eine digitale Beschreibung überführt werden, um diese möglichst automatisiert abarbeiten zu können. Im Projekt wird daher eine Vorgehensweise zur Digitalisierung von Normen, Richtlinien und Regelwerken mit Schwerpunkt auf das Arbeitsstättenrecht entwickelt. Dafür wurden Informationsbedarfe für die Nutzung von BIM-Modellen zur Prüfung der Vorgaben zum Arbeitsstättenrecht abgeleitet und konkrete Prüfregeln prototypische umgesetzt.
Die ausgearbeitete Modellierungsrichtlinie zur Erstellung von digitalen Modellen zur automatisierten Prüfung von Vorgaben des Arbeitsrechts wird nun mit Experten aus der Praxis evaluiert. An dieser Umfrage kann jeder mit Erfahrung im Umgang mit Modellprüfung und BIM teilnehmen.
17.04.2024